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zweiteilige Schuleinschreibung

 

Es besteht für die Erziehungsberechtigten die gesetzliche Verpflichtung, der Schuleinschreibung nachzukommen. Die Schuleinschreibung findet in allen öffentlichen Volksschulen Wiens zur gleichen Zeit statt. Die Schuleinschreibung wird für das Schuljahr 2025/26 zweiteilig durchgeführt.

Schritt 1: 
Erhalt eines Briefes (Oktober/November) von der Bildungsdirektion mit persönlichem Anmeldeblatt Ihres Kindes.


Schritt 2: 
Anmeldung mit dem persönlichen Anmeldeblatt Ihres Kindes an unserer Schule (sobald wie möglich!).
Dies erfolgt durch das Einwerfen des Anmeldeblattes in die Box im Eingangsbereich.


Schritt 3: 
Sie werden von der Schule für eine Terminvereinbarung kontaktiert.


Schritt 4: 
Zu Ihrem Termin (ohne Kind) ist folgendes bitte mitzubringen:
 

  • Meldezettel
  • Verpflichtungserklärung (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Taufschein des Kindes (falls vorhanden)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (z.B.: Reisepass)
  • Versicherungsnummer des Kindes (e-card)
  • 2 kleine Fotos/Passfotos des Kindes
  • Unterlagen aus dem Kindergarten (Sprachförderungsunterlagen, Bestätigung des Besuchs, Besuchsdauer,...)
  • Bei einer VORZEITIGEN Aufnahme in die Volksschule (wenn Ihr Kind zwischen 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet) ist ein Ansuchen auf eine frühere Einschulung notwendig


Schritt 5: 
Einladung durch die Schule zur Schulreifefeststellung.

Schritt 6: 
Schulreifefeststellung in der zugewiesenen Schule im Februar.
 

 

Zusätzliche Informationen


Chancen auf einen Schulplatz

Ein späterer Termin zur Schuleinschreibung beeinflusst die Chance auf einen Schulplatz nicht. 


Entfernung zur Schule

Je näher der Wohnort bei der Schule liegt, desto besser. Bei sehr vielen Anmeldungen haben Kinder mit Nähe zur Schule Vorrang.


KlassenlehrerInnen der nächsten 1. Klassen

Voraussichtlich werden die LehrerInnen der jetzigen 4. Klassen die nächsten 1. Klassen übernehmen. Schulische oder auch private Veränderungen sind jedoch möglich.

Die Klasseneinteilung obliegt der Schulleitung und wird durch bestimmte Kriterien festgelegt. Sie können jedoch Wünsche äußern.